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1.
Wo erhalte ich ein Rezept für eine Behandlung, und wie
lange ist es gültig?
2.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung und wie oft findet sie statt?
3.
Müssen Zuzahlungen zu den Behandlungen geleistet werden?
4. Wie läuft der Ersttermin ab?
5.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Heilmittelverordnungen stellen, je nach individueller Indikation,
Hausärzte, Kinderärzte, Neurologen, HNO-Ärzte, Phoniater/
Pädaudiologen, Kieferorthopäden und Allgemeinmediziner aus.
Es ist zu beachten,
das die erste Therapie spätestens nach 10 Tagen nach Ausstelldatum
angefangen sein muss. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig
einen Termin für die Therapie mit uns zu vereinbaren und die
Verordnung erst kurz davor beim Arzt abzuholen.
Ihr verordnender Arzt stellt je nach Störungsbild
meist ein Rezept über 10
Therapieeinheiten mit einer Therapiedauer von jeweils 30 Min., 45 Min.
oder 60 Min. aus. In der Regel findet die Therapie 1- 2
Mal pro Woche statt und dauert 45 Min.
Gesetzlich versicherte Patienten ab
dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10%
des Rezeptwertes und 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten,
wenn keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt.
Wenn Sie das erste Mal bei
uns sind, führen wir zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch
durch, um zu erfahren, weshalb Sie sich oder Ihr Kind bei uns
vorstellen und um wichtige Fragen zu klären. Anschließend wird eine
individuell auf sie/ ihr Kind abgestimmte Diagnostik erhoben. Danach
erläutern wir den jeweiligen Therapieansatz und besprechen die
Therapieziele.
Termine können Sie telefonisch
unter 02952 /
97 59 376 mit uns
vereinbaren. Sollten Sie uns telefonisch einmal nicht sofort
erreichen, da wir gerade therapieren, hinterlassen Sie uns bitte eine
Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer. Wir rufen Sie
umgehend zurück.
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